- gehören
- ge·hö̲·ren; gehörte, hat gehört; [Vi] 1 ein Tier / etwas gehört jemandem ein Tier / etwas ist jemandes Eigentum oder Besitz: Das Haus, in dem wir wohnen, gehört meinen Eltern; Weißt du, wem diese Katze gehört?2 etwas gehört jemandem etwas ist vollständig für jemanden bestimmt ≈ etwas ist jemandem gewidmet: Unserem einzigen Sohn gehört unsere ganze Liebe3 jemand / etwas gehört zu etwas jemand / etwas ist (wichtiger) Teil eines Ganzen, einer Einheit ≈ jemand / etwas zählt zu etwas: Sie gehört zur Familie, zum engsten Freundeskreis; Das gehört zum Allgemeinwissen4 ein Tier / etwas gehört irgendwohin irgendwo ist der richtige Ort, Platz o.Ä. für ein Tier / etwas: Die Fahrräder gehören in die Garage; Ein großer Hund gehört nicht in eine kleine Wohnung; Gehört die Bemerkung überhaupt zum Thema?5 etwas gehört zu etwas etwas ist für etwas notwendig: Es gehört viel Geschick dazu, sein Auto selbst zu reparieren6 jemand / etwas gehört + Partizip Perfekt; besonders südd gespr; verwendet, um auszudrücken, dass etwas (mit jemandem) getan werden sollte oder müsste: So ein Lärm gehört doch verboten!;[Vr] 7 etwas gehört sich etwas entspricht den guten Sitten, den gesellschaftlichen Normen ≈ etwas schickt sich: Unanständige Witze gehören sich nicht in einer solchen Gesellschaft; Es gehört sich nicht, so etwas zu sagen
Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. 2013.